Maskenpflicht in Lehrveranstaltungen

Ab dem 25.11.2021 sind in den Lehrveranstaltungen, zusätzlich zu den ohnehin bestehenden Maßnahmen, Nase-Mund-Bedeckungen zu tragen.

Die Hessische Landesregierung hat eine novellierte Corona-Schutz-Verordnung (CoSchuV) veröffentlich, die ab dem 25.11.2021 in Kraft tritt.  Die Verordnung sieht das Tragen einer medizinischen Nase-Mund-Bedeckung (Maskenpflicht) in den Lehrveranstaltungen vor. Die jeweils Vortragenden (Dozenten oder etwa Referenten in Seminaren) sind vom Tragen einer Nase-Mund-Bedeckung befreit. Medizinische Masken sind hinreichend, FFP2-Masken werden empfohlen. Die 3G-Regel bleibt weiter bestehen.

Zurück

TOP