Biomedizinische und ethische Herausforderungen der Gegenwart
Samstag, 20.06.2009

Symposion
„Biomedizinische und ethische Herausforderungen der Gegenwart“
am 20. Juni 2009 in der Theologischen Fakultät Fulda
Einführung in das Thema von Heinz Josef Algermissen - Bischof von Fulda

Nach Art. 1 des Grundgesetzes ist die Würde des Menschen nicht disponibel. Sie liegt der staatlichen Gewalt voraus und bindet sie. Der Wert des menschlichen Lebens von seinem Anfang bis zu seinem Ende gehört zu jenen Vorgegebenheiten, über die nicht abgestimmt werden kann (vgl. Art. 19, 2GG).
Dieser Grundsatz steht allerdings im Kontext der zunehmenden biomedizinischen Herausforderungen zur Disposition. Die Frage, die mir nachgeht, spitzt sich zu: Dürfen wir eigentlich alles, was wir technisch können? Welche Grenzen müssen wir wahren und warum?
Der jüdische Philosoph Abraham Joshua Heschel bringt es in seinem Buch „Die ungesicherte Freiheit“ auf den Punkt: „Nur wenn es einen Gott gibt, dem etwas am Menschen liegt, einen Gott, für den das Leben jedes einzelnen Menschen ein Ereignis ist – und nicht nur Teil eines unendlichen Prozesses –, nur dann kann unser Gefühl für die Heiligkeit und Kostbarkeit eines jeden Menschen wach gehalten werden.“ Heschel folgert daraus: „Die Zukunft der menschlichen Spezies hängt vom Grad unserer Ehrfurcht vor dem individuellen Menschen ab und die Stärke und Kraft dieser Ehrfurcht von unserem Glauben an Gottes Zuwendung zum Menschen.“
Tatsächlich hat die Frage der Bedingung der Menschenwürde und deren personaler Unantastbarkeit unmittelbar etwas zu tun mit unserem Glauben an die Zuwendung Gottes zum Menschen in Jesus Christus. Die Menschwerdung des ewigen Wortes (vgl. Joh 1, 14) muß uns den Blick schärfen auf jene gesellschaftliche Verlogenheit hin, die darin besteht, daß wir seit längerem Wörter benutzen, die die verhängnisvollen bioethischen Probleme verharmlosen oder in Richtung gleichgültiger Akzeptanz freigeben.
Wir müssen registrieren, daß wir uns rechtliche Konstruktionen leisten, die zur Heuchelei einladen:
Da ist z. B. die Abtreibung ungeborener Kinder zwar illegal, aber dennoch straffrei. Eigentlich ein Widerspruch in sich selbst! Und bei der embryonalen Stammzellforschung dürfen deutsche Forscher zwar mit Stammzellen arbeiten, aber nur mit importierten, so daß es anderen Ländern überlassen bleibt, den Streit um den Umgang mit menschlichen Embryonen zu führen, die zu Forschungszwecken benutzt, d. h. getötet werden.
Mit solch verbrauchender Embryonenforschung ist die fundamentale Frage nach dem moralischen Status und der Schutzwürdigkeit menschlicher Embryonen verbunden. Aber genau diese Frage wird verdrängt – von Wissenschaftlern, pharmazeutischen Unternehmen wie von politischen Parteien.
Die gottbegründete Menschenwürde läßt uns die personale Identität von menschlichen Embryonen und geborenen Menschen als unbedingt und unaufgebbar bekennen. Sie darf durch politische Rhetorik nicht in Frage gestellt oder gar zerstört werden.
Im Wort der Deutschen Bischofskonferenz zu Fragen von Gentechnik und Biomedizin „Der Mensch – sein eigener Schöpfer?“ vom 7. März 2001 heißt es ebenso eindeutig wie erhellend: „Der christliche Glaube bewahrt uns vor Machbarkeits- und Erlösungsphantasien, die an wissenschaftliche Erkenntnisse und technische Errungenschaften angehängt werden. Er bewahrt uns auch vor der Anerkennung moralisch bedenklicher Ziele sowie moralisch falscher Mittel.“
Im Klartext: Gott bewahre uns vor dem Zynismus, einen Menschen am Beginn seiner Existenz zu opfern, um einen anderen Menschen u. U. zu heilen! Auch der vorgegebene „gute“ Zweck, die angestrebte Heilung von kranken Menschen, darf nicht um den Preis der Tötung menschlicher Embryonen geschehen.
Um solche und ähnliche Fragen geht es bei diesem Symposion unserer Theologischen Fakultät, zu dem ich Sie alle herzlich begrüße. Mein Gruß gilt vor allem den Referentinnen und Referenten, besonders Herrn Weihbischof Dr. Dr. Anton Losinger aus Augsburg, der das Hauptreferat halten wird.
Das Symposion soll aus der Oberfläche und all den plakativen Behauptungen in die Tiefe der Fragen und Probleme führen. Nur wer einen Standpunkt hat, kann eine begründete Position finden und vertreten.
Ich freue mich auf die gemeinsamen Stunden mit Ihnen.
Abb. 1
Abb.2
Abb.3
Abb. 4
Abb. 5
Abb.6
Abb.1*: Weihbischof Dr. Dr. Anton Losinger (Augsburg) hielt das vielbeachtete Hauptreferat "Ethische Grenzen in den Lebenswissenschaften. Herausforderungen, Probleme und Themen in der Arbeit des Deutschen Ethikrates"
Abb.2: Besonders viele junge Teilnehmer informieren sich zu Fragen der Präimplantationsdiagnostik des Embryo
Abb.3: Ärzte Berichten über Palliativmedizin
Abb.4: Interessierte ZuhörerInnen im Auditorium maximum
Abb.5: Rege Teilnahme und Interesse bei den Gesprächsgruppen
Abb.6: Eine große Anzahl von Priestern informiert sich zu den Fragen biomedizinischer und ethischer Herausforderungen der Gegenwart
Bericht der Fuldaer Zeitung vom 22.06.2009
Übersicht:
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9:00 Uhr |
Begrüßung |
Rektor Prof. Dr. Christoph G. Müller |
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Einführung |
Bischof Heinz Josef Algermissen |
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9:15 Uhr |
Hauptreferat „Ethische Grenzen in den Lebenswissenschaften. Herausforderungen, Probleme und Themen in der Arbeit des Deutschen Ethikrates“ |
Weihbischof Dr. Dr. Anton Losinger, Augsburg (Mitglied des Deutschen Ethikrates) |
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10:15 Uhr |
Aussprache |
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Moderation: Prof. Dr. Christoph Müller |
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10:40 Uhr |
Kaffeepause |
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11:00 Uhr |
Gesprächsgruppen |
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„Präimplantationsdiagnostik des Embryo: Vermeidung von Krankheit oder geprüftes Qualitätsprodukt?“ |
Dr. Wolfgang Hartmann Dr. Alfons Kraus, Ltd. Oberarzt FD Dr. Bertram Stitz, Chefarzt HÜN |
Moderation: Dr. Wolfgang Hartmann |
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Herausforderungen für den Rechtsstaat „Wie mit biomedizinischen Fortschritten umgehen?“ |
Dr. Dr. Anton Losinger |
Moderation: Anne Schmitz |
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Palliativmedizin „Alternative zur aktiven Sterbehilfe und zum assistierten Suizid“ |
Thomas Sitte Prof. Dr. Gerhard Stanke |
Moderation: Prof. Dr. Gerhard Stanke |
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Stammzellenforschung und –gesetzgebung „Menschenzüchtung auf neuen Wegen“ |
Prof. Dr. Josef Schuster SJ |
Moderation: Prof. Dieter Wagner |
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12:10 Uhr |
Mittagshore in der Kapelle des Bischöflichen Priesterseminars |
Prof. Dr. Christoph Gregor Müller
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12:30 Uhr |
Mittagessen im Bischöflichen Priesterseminar |
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13:30 Uhr |
Kurzreferat I: „Herausforderungen in konkreten Handlungsfeldern – die Frage nach Patientenverfügungen“ |
Prof. Dr. Josef Schuster SJ |
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13:50 Uhr |
Kurzreferat II: „Dem Leben und den Menschen dienen – Die Verantwortung der Politik“ |
Michael Brand MdB |
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14:10 Uhr |
Aussprache (bis 14:30 Uhr) |
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Moderation: Anne Schmitz |
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14:30 Uhr |
Kurze Pause (Getränke) |
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14:45 Uhr |
Gesprächsgruppen |
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Sinn und Grenzen von Patientenverfügungen – Die Frage der Organspende
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Dr. Wolfgang Hartmann PD Dr. Andreas Hertel Dr. Harald Hohmann Prof. Dr. Josef Schuster SJ |
Moderation: Prof. Dr. Christoph Müller |
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Pflege am Ende des Lebens – Pflege des Lebens Arbeiten und Begleiten im Hospiz
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Dr. Ingrid Chiari Hospizdienst - Pflege Prof. Dr. Gerhard Stanke |
Moderation: Anne Schmitz |
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Ärztliche, psychosoziale und pastorale Begleitung werdender Eltern (Elternschaft angesichts von PID; Frage der Spätabtreibungen etc.) |
Prof. Dr. Richard Hartmann Dr. Alfons Kraus Dr. Bertram Stitz Elisabeth Werthmüller, SKF |
Moderation: Prof. Dr. Richard Hartmann |
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15:45 Uhr |
Abschlussrunde (bis Ende 16:15 Uhr) |
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Moderation: Prof. Dr. Christoph Müller |
* Fotos: M. Wluka
Theologische
Fakultät Fulda
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