Die Theologische Fakultät Fulda ermöglicht philosophisch und theologisch Interessierten die Teilnahme an einzelnen Lehrveranstaltungen. Wer sein Wissen auf philosophischem oder theologischem Gebiet erweitern will, kann auf Antrag vom Rektor im Rahmen der Studienmöglichkeiten als Gasthörerin/Gasthörer zugelassen werden. Die Zulassung gilt jeweils für ein Semester. Gasthörerinnen und Gasthörer dürfen Lehrveranstaltungen bis zu 12 Semesterwochenstunden belegen.
Die Teilnahme an Seminaren und ähnlichen Veranstaltungen erfordert das Einverständnis des zuständigen Professors/Lehrbeauftragten.
Gasthörerinnen und Gasthörer können an der Hochschule keine Examina ablegen. Wünschen Sie Testate oder Bescheinigungen über die Teilnahme an Studienveranstaltungen, so ist ein entsprechender Antrag beim Studentensekretariat einzureichen. Für die Erstellung der Bescheinigungen werden keine Zeugnisformulare der Theologischen Fakultät verwendet.
Ein Antrag auf Zulassung als Gasthörer/in ist im Studierendensekretariat erhältlich und innerhalb der jeweiligen Anmeldezeit vollständig ausgefüllt einzureichen unter Beifügung folgender Unterlagen: Lebenslauf, Passbild und ggf. Prüfungszeugnisse.
Alle Vorlesungen und sonstige Veranstaltungen, welche der Gasthörer zu besuchen wünscht, müssen entsprechend der Ankündigung im Vorlesungsverzeichnis in den Antrag auf Zulassung als Gasthörer eingetragen werden. Die belegten Vorlesungen, Übungen, Seminar u. a. dürfen sich nicht über-schneiden.
Die Gasthörer-Gebühr beträgt 40,00 €.
Der genehmigte Gasthörerschein gilt als Zulassung.